Die Vereinsstatuten wurden am 25. Juni 2007 anlässlich der Gründerversammlung in der Polizeikaserne in Zürich angenommen und an den GV am 30. Juni 2020 sowie am 30. April 2021 revidiert.
Willkommen
Unter dem Namen „Schweizerische Konferenz ziviler Stabsangehöriger“ (SKZS) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am jeweiligen Wohnort des Präsidenten bzw. der Präsidentin.
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Natürliche Personen sind in der Regel zum Zeitpunkt der Aufnahme in einer einer Organisation zur Krisenbewältigung tätig. Die Mitgliedschaft kann nach Amtsaufgabe beibehalten werden.