Organisation

Unter dem Namen „Schweizerische Konferenz ziviler Stabschefinnen und Stabschefs“ (SKZS) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am jeweiligen Wohnort des Präsidenten bzw. der Präsidentin.

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Natürliche Personen sind in der Regel zum Zeitpunkt der Aufnahme in einer entsprechenden Funktion als Stabschef/in oder Stellvertreter/in einer Organisation zur Krisenbewältigung tätig. Die Mitgliedschaft kann nach Amtsaufgabe beibehalten werden.

Mitglied werden 

Antragsformular für die Mitgliedschaft: